
Das moderne Kosmetikhandwerk hat sich weit über klassische Schönheitsbehandlungen hinaus entwickelt. Neben Anti-Aging-Methoden und Hautpflege stehen heute auch Permanent Make-up (PMU) sowie dauerhafte Haarentfernung mittels IPL oder Laser hoch im Kurs.
Mit dem wachsenden Angebot steigen jedoch auch die Konfliktpotenziale: unzureichende Ergebnisse, gesundheitliche Beschwerden, mangelnde Hygiene oder fehlende Aufklärung führen immer häufiger zu rechtlichen Auseinandersetzungen, bei denen ein Gutachten für Kosmetikbehandlungen zur Klärung erforderlich ist.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige spielen in diesen Fällen eine entscheidende Rolle. Sie liefern objektive und fachlich fundierte Gutachten, die Gerichte, Anwälte, Versicherer und auch Kunden bei der sachlichen Bewertung kosmetischer Behandlungen unterstützen.
Typische Anlässe für ein Gutachten im Kosmetikbereich
Ein Gutachten für Kosmetik, PMU oder IPL wird in der Regel in folgenden Fällen eingeholt:
1. Behandlungsfehler und ästhetische Schäden
Wenn nach einer PMU-Behandlung asymmetrische Augenbrauen, verlaufene Lippenkonturen oder unnatürliche Farbergebnisse auftreten, stellt sich die Frage: Handelte es sich um eine fachgerechte Behandlung – oder liegt ein Behandlungsfehler vor?
Ein Gutachten stellt neutral fest, ob die Arbeiten den anerkannten Regeln der Kosmetikkunst entsprechen.
2. Hautschäden durch IPL oder Laser
Die dauerhafte Haarentfernung mittels IPL oder Laser gilt als sanfte Methode, birgt aber auch Risiken wie Verbrennungen, Hyperpigmentierungen oder Narbenbildung. Ein Sachverständigengutachten kann die Ursachen klären, etwa falsche Geräteeinstellungen oder fehlende Hauttypanalysen.
3. Gesundheitliche Folgen und mangelnde Hygiene
Entzündungen nach Kosmetikbehandlungen oder PMU können durch unzureichende Hygienemaßnahmen ausgelöst werden. Ein Gutachten prüft, ob gegen geltende Hygienevorgaben verstoßen wurde und ob die Beschwerden darauf zurückzuführen sind.
4. Fehlende oder unzureichende Aufklärung
Wurden Kundinnen und Kunden vor der Behandlung über Risiken, Nachwirkungen oder notwendige Nachsorge informiert? Gerade bei PMU und IPL ist die Dokumentation der Aufklärungspflicht rechtlich bedeutsam. Der Sachverständige bewertet, ob die Aufklärung korrekt und vollständig erfolgt ist.
Relevanz für Gerichte, Anwälte und Versicherer
Für Gerichte und juristische Instanzen sind Gutachten für kosmetische Behandlungen ein zentrales Beweismittel. Sie bieten:
- Objektive Fachbewertung der Behandlung
- Einschätzung, ob Sorgfaltspflichten eingehalten wurden
- Bewertung des Gesundheitsrisikos oder des ästhetischen Schadens
- Grundlage für Haftungs- und Entschädigungsfragen
Anwälte können auf Basis solcher Gutachten besser argumentieren – sei es bei der Durchsetzung von Schadensersatzforderungen oder zur Abwehr unbegründeter Vorwürfe gegen Kosmetikdienstleister. Auch Versicherungen greifen bei Regressforderungen und Haftungsprüfungen häufig auf die Einschätzungen öffentlich bestellter Sachverständiger zurück.
Warum öffentlich bestellte Sachverständige Vertrauen schaffen
Ein öffentlich bestellter Sachverständiger unterliegt strengen Qualitätsvorgaben und muss:
- überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Kosmetikhandwerk (inkl. PMU & IPL) vorweisen,
- unabhängig und unparteiisch urteilen,
- gerichtstaugliche und verständliche Gutachten erstellen,
- regelmäßig geprüft und fortgebildet werden.
Durch diese Qualifikation gelten ihre Gutachten für Kosmetik, Permanent Make-up und Laser/IPL als besonders verlässlich – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Fazit: Gutachten als Entscheidungshilfe für Recht und Sicherheit
Ob bei dauerhafter Haarentfernung mit IPL oder Laser, bei ästhetischen PMU-Fehlern oder gesundheitlichen Komplikationen nach Kosmetikbehandlungen – ein qualifiziertes Gutachten durch eine öffentlich bestellte Sachverständige bietet Sicherheit, Orientierung und Transparenz.
Gerichte, Anwälte und auch Verbraucher profitieren von der neutralen Einschätzung, die maßgeblich zur Streitklärung, Rechtssicherheit und Qualitätssicherung im Kosmetikbereich beiträgt.
Kontaktdaten
Lydia Engels
Sachverständige für das Kosmetikhandwerk
Stitzenburgstrasse 14
70182 Stuttgart
0711.50436325
0173.3213532
Engels.lydia11@gmail.com