Warum öffentlich bestellte Sachverständige für Kosmetik und PMU unverzichtbar sind

11.06.2025
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In einem zunehmend regulierten Markt gewinnt die unabhängige Bewertung kosmetischer Leistungen an Relevanz. Vor allem Gutachten für Kosmetik und Permanent Make-up (PMU) werden von Gerichten, Anwälten und Versicherungen stark nachgefragt – insbesondere, wenn es zu Streitigkeiten kommt oder Behandlungsfehler vermutet werden.

Um fundierte und rechtlich verwertbare Gutachten erstellen zu dürfen, müssen Sachverständige bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt in Deutschland durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) und ist an hohe Anforderungen geknüpft – sowohl fachlich als auch persönlich.

Fachliche Qualifikation – das Fundament für belastbare Gutachten

Eine fundierte Ausbildung im Kosmetikhandwerk ist die Grundlage jeder Bestellung. Wer Gutachten für Kosmetikbehandlungen oder Permanent Make-up-Gutachten erstellen möchte, muss nachweisen:

  • eine Meisterqualifikation im Kosmetikhandwerk
  • nachgewiesene Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre)
  • ein besonders hohes Maß an fachlicher Exzellenz
  • zusätzliche Spezialisierungen oder Fortbildungen im Bereich Permanent Make-up (PMU)

Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, dass Gutachter*innen fähig sind, kosmetische Leistungen nicht nur technisch, sondern auch im rechtlichen Kontext sachlich und nachvollziehbar zu bewerten.

Persönliche Eignung und Neutralität

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger darf nicht nur fachlich kompetent sein – auch persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und Integrität sind essenziell. Schließlich dienen Gutachten für Kosmetik und PMU als objektive Entscheidungsgrundlage in juristischen Auseinandersetzungen.

Die IHK prüft daher intensiv:

  • Vorstrafenfreiheit und wirtschaftliche Zuverlässigkeit
  • keine Interessenkonflikte im Rahmen der Gutachtertätigkeit
  • Fähigkeit zur neutralen und verständlichen Gutachtenerstellung

Insbesondere bei Gerichtsgutachten für Kosmetik- und Permanent Make-up-Behandlungen ist eine klare, sachliche und transparente Sprache entscheidend.

Rolle der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Die öffentliche Bestellung wird durch die jeweils zuständige IHK vorgenommen. Die Kammer prüft umfassend:

  • die fachliche Qualifikation (über Zeugnisse, Arbeitsproben, ggf. Prüfungen)
  • die persönliche Eignung (über Referenzen, Führungszeugnis etc.)
  • das schriftliche und sprachliche Ausdrucksvermögen (z. B. durch ein Probe-Gutachten)

Nach erfolgreicher Prüfung wird der Titel „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Kosmetikhandwerk mit Teilbereich Permanent Make-up“ verliehen. Erst mit dieser Bestellung ist die Person berechtigt, gerichtlich verwertbare Gutachten für Kosmetik und PMU zu erstellen.

Zusammenfassung für Anwälte, Gerichte & Auftraggeber

Gutachten für Kosmetik und insbesondere für Permanent Make-up sind kein Nebenprodukt, sondern ein hochspezialisiertes, rechtsrelevantes Instrument. Nur wer die strengen Voraussetzungen zur öffentlichen Bestellung erfüllt, darf solche Gutachten rechtsgültig erstellen.

Für Rechtsanwälte, Versicherer, Richter oder auch betroffene Kundinnen/Kunden, die ein fachlich einwandfreies und objektives Gutachten im Kosmetik- oder PMU-Bereich benötigen, ist die Auswahl eines öffentlich bestellten Sachverständigen der sicherste Weg.

Kontaktdaten


Lydia Engels
Sachverständige für das Kosmetikhandwerk
Stitzenburgstrasse 14
70182 Stuttgart


0711.50436325


0173.3213532


Engels.lydia11@gmail.com


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